Batteriegesetz

Batteriegesetz und Hinweise zur Batterierücknahme    
Deutschland hat das neue Batteriegesetz.


Seit dem 01.12.2009 ist jeder Hersteller und Importeur von Batterien und batteriebetriebenen Produkten verpflichtet, für die fachgerechte Entsorgung seiner verkauften oder auf den Markt gebrachten Batterien zu sorgen und seine beabsichtigte Marktteilnahme beim Umweltbundesamt (UBA) anzuzeigen.

Wir sind weder Hersteller noch importieren wir Batterien - Wir möchten aber unsere Kunden gern informieren.

In vielen Elektro- und Elektronikgeräten befinden sich Batterien. Deren problemlose Entnehmbarkeit muss vom Hersteller dieser Geräte sichergestellt sein. Sofern wir unseren Kunden Batterien oder Akkus verkaufen, sind wir - laut Batterieverordnung - als Händler verpflichtet, unsere Kunden über folgende Punkte zu informieren:

Altbatterien und/oder Akkus, die Abfälle sind, entsorgen Sie bitte - wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben - an einer kommunalen Sammelstelle bzw. an von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen.

Achtung - die Entsorgung im Hausmüll ist nach der Batterieverordnung ausdrücklich verboten.

Haben Sie Ihre Batterien oder Akkus bei uns käuflich erworben, können Sie diese nach Gebrauch im Handel vor Ort kostenlos abgeben oder bei uns unter der folgenden Adresse unentgeltlich zurückgeben bzw. ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden.

CB Elektrohaus OHG
Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 5
19300 Grabow

Noch ein weiterer Hinweis: Für Hersteller und Importeure bestehen Kennzeichnungspflichten für alle Batterien und Akkus. Sie sind mit dem Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ zu kennzeichnen. Bei der Überschreitung bestimmter Grenzwerte sind die chemischen Symbole Cd, Pb, Hg hinzuzufügen.